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Plattform EduCare elementare und außerschulische Bildung |
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KOMPETENZDSCHUNGEL IM ELEMENTARBILDUNGSBEREICH Bildung beginnt lange vor der Schule, daher müssen elementare Bildungseinrichtungen in die gesamt-österreichische Bildungslandschaft eingegliedert werden! Bildung beginnt mit dem Beginn des Lebens. Im ganzheitlichen Sinn geht Bildung über die reine Wissensvermittlung und den Erwerb von Fertigkeiten (Sachkompetenz) hinaus und schließt die Fähigkeit, in Gemeinschaft und Gesellschaft zu leben und die Entwicklung von Werten (Sozialkompetenz) sowie die Entwicklung von Selbstbewusstsein und einer eigenen Identität (Selbstkompetenz) ein.
Nicht nur die PISA-Ergebnisse, sondern auch andere Studien und Erhebungen – wie z. B. die OECD-Studie „Starting strong“ und zuletzt die Experten/innenkommission im BMUKK stellen dem österreichischen Bildungswesen kein gutes Zeugnis aus: Ø „Zu spät beginnt eine strukturierte und organisierte Frühförderung im Kindesalter. In 4505 Kindergärten wurden 2006/07 195.000 Kinder betreut: Bei 404.700 Kindern zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr, die die Bevölkerungsstatistik ausweist, sind das gerade einmal 48 %.“ Ø „Die Bildungs- und Erziehungsziele sind regional, je nach Kindergartenträger und oft je nach persönlicher Einstellung der Kindergartenpädagoginnen unterschiedlich.“ Ø „Wir sind vermutlich das einzige Land der Welt mit einer Kompetenzverteilung im Bildungsbereich, die niemand versteht und niemand braucht!“ (Zitate 2. Zwischenbericht der Experten/innenkommission im BMUKK vom April 2008)
Auch Wirtschaftexperten untermauern die Forderung nach elementaren Bildungseinrichtungen: Ø Eine möglichst frühzeitige Förderung von Schülerinnen und Schülern ist eine wichtige Maßnahme gegen ein späteres Scheitern im Bildungsprozess und wirkt der Verfestigung sozioökonomischer Benachteiligungen entgegen. Ø Die Einführung eines verpflichtenden Kindergartenjahres soll helfen, mögliche Schwächen frühzeitig zu erkennen und die Chancengleichheit zum Schulbeginn zu erhöhen. Ø Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Schichten, die hinter dem für ihr Alter charakteristischen Qualifikationsprofil zurückbleiben, können ohne Frühförderung im Kindergarten die Benachteiligungen durch das familiäre Umfeld häufig nicht mehr ausgleichen. Vor allem durch die Behebung sprachlicher und sozialer Defizite kann die Chancengleichheit im Bildungssystem verbessert werden. (WIFO-Studie im Auftrag von Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischem Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammer Österreich, November 2006)
Der Bund hat die Verantwortung für die elementaren Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsleistungen zu übernehmen! Frühe Sprachförderung – eine vertane Chance? Die gegenwärtige Bundesregierung hat mit der beschlossenen
§ 15a-Vereinbarung für die Förderung des Kinderbetreuungswesens und mit der
vorgegebenen Sprachstandserhebung/Sprachförderung grundsätzlich positive
Vorgaben gesetzt. Für den Sprachbereich wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt
mit dem ein wichtiger Schritt zur Eingliederung des Elementarbereiches in das österreichische
Bildungssystem gesetzt wird: Änderung der Bundesverfassung – der außerfamiliäre Bildungsbereich wurde vergessen! Seit längerer Zeit wird an einer Änderung der Bundesverfassung gearbeitet. Im nunmehr zur Begutachtung ausgesandten ersten Text bleibt die Zuständigkeit für Kindergärten und Horte jedoch nach wie vor bei den Ländern! Die Experten der Plattform EduCare fordern: Ø Das Bundesverfassungsgesetz muss dahingehend verändert werden, dass „Kindergärten und Horte“ nicht mehr alleinige Landessache sind, sondern diese in Artikel 12 übergeführt werden und damit Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und Landessache ist. Für den Bereich der Kinderkrippen, Kindergruppen, Kindergärten, Horte und der Tagesbetreuung sollte – unter Zugrundelegung der derzeitigen kompetenzrechtlichen Systematik – jedenfalls die Grundsatzgesetzgebung Bundessache sein, damit der Bund einen nationalen Bildungsplan mit Qualitätskriterien für die Kindergärten erstellen kann, der von den Ländern zu vollziehen ist. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung könnte bei den Ländern liegen Ø Ein Bundesrahmengesetz, das verbindliche Mindeststandards für ganz Österreich festlegt und einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Betreuungsplatz beinhaltet. Ø Die Entwicklung eines einheitlichen Bildungsplanes für ganz Österreich, in dem auch die Bildungs-/Betreuungs- und Erziehungsziele von unter 3-Jährigen einbezogen werden. Der Bund hat aber dafür keine Zuständigkeit und auch die vorgelegte Novelle der Bundesverfassung sieht dies nicht vor. Eine verfassungsmäßige Klarstellung im Sinn der obigen Ausführungen wäre hilfreich. Ø Die Anhebung der Ausbildung von Pädagoginnen für den Elementarbereich auf Hochschulniveau gemeinsam mit den anderen pädagogischen Berufen. Die Plattform EduCare hat hiezu eine Reihe von konkreten Vorschlägen ausgearbeitet, die von Bund, Ländern und Gemeinden umzusetzen wären:
Siehe auch: Stellungnahme der Plattform EduCare zur Änderung der Bundesverfassung betreffend Zuständigkeit für das Kindergarten- und Hortwesen |