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Gegenüberstellung der Papiere der SPÖ (2006) und GRÜNEN (2009) zur verfassungsmäßigen Neuregelung des Elementarbildungswesens und zu einem "Grundsatzgesetz" über die Neuordnung der Rahmenbedingungen für Elementarbildungseinrichtungen in ÖsterreichHinweis: aufgrund des detaillierteren Entschließungsantrags der SPÖ wurde der Entschließungsantrag der GRÜNEN teilweise abweichend von der tatsächlichen Eingabe textlich aufgeteilt. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. è Den genauen Wortlaut und die parlamentarische Geschichte finden Sie unter Historische Abfolge des Entschließungsantrages der GRÜNEN betreffend bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung seit dem 21.04.2009 und Historische Abfolge des Entschließungsantrages der SPÖ seit 25.01.2006 Bundes-Verfassungsgesetz und Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz è Siehe auch: Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungenè Siehe auch: Positionspapier Aus- und Weiterbildung von KindergartenpädagogInnenè
Siehe auch:
Arbeitsgruppe AUS-,
WEITER- UND FORTBILDUNG
è Siehe auch: Arbeitsgruppe FORSCHUNG IM ELEMENTARBILDUNGSBEREICHè Siehe auch: Presse-Aussendungen der Plattform EduCareKurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag für den Entschließungsantrag der GRÜNEN für ein Bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für KinderbetreuungParlamentskorrespondenz/01/18.11.2009/Nr.
989 PRO: Abgeordnete Daniela MUSIOL (G)erklärte, nicht nur die Uni brenne, auch bei der Kinderbetreuung sei Feuer am Dach. Auch bei dieser ersten Bildungseinrichtung gebe es massive Probleme, da angesichts der zunehmend verschärften Rahmenbedingungen umgehend für eine Entlastung in personeller wie finanzieller Hinsicht gesorgt werden müsse. Ein diesbezügliches Bundesrahmengesetz sei unumgänglich, resümierte die Rednerin. Dafür protestierten die Betroffenen, wobei sie von den Grünen unterstützt würden. Die Regierenden seien an dieser Stelle gefordert. KONTRA: Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S)teilte prinzipiell die Anliegen der Betroffenen, vertrat aber gleichzeitig die Auffassung, dass die diesbezüglichen Probleme nicht so einfach gelöst werden könnten, wie von der Vorrednerin behauptet worden sei. Auch auf diesem Gebiet müsse man Schritt für Schritt vorgehen, wie es ja seitens der Regierenden praktiziert werde. è Siehe auch: CLEVER KIDS - PROGRAMM, Recht auf Kinderbetreuung - Entwurf eines Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz der SPÖ aus 2006 - http://www.frauen.spoe.at/bilder/d47/06.01.18.-PK-PrammerNiederw-Clever_Kids.pdf KONTRA: Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V)dankte den KindergartenpädagogInnen für deren Arbeit und wies auf die konkreten Maßnahmen hin, die seitens der Regierung bereits gesetzt wurden, wofür auch dem Wirtschaftsminister und der Staatssekretärin gedankt werden müsse, die unter anderem das Gratiskindergartenjahr ermöglicht hätten. Man habe viel gemacht, weitere Schritte würden folgen. Man müsse aber auch hinterfragen, ob es nicht klüger sei, manche Fragen vor Ort zu lösen, anstatt eine zentrale Regelung einzufordern. PRO Dringlichkeit/KONTRA Bundesgesetz: Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F)kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Fristsetzung an, obwohl sie den Antrag selbst ablehne. Politische Themen sollten dort behandelt werden, wo sie hingehören, Länderthemen also in die Gesetzgebung der Länder, denn der Föderalismus sei für Österreich wichtig. Die FPÖ sei gegen ein verpflichtendes Kindergartenjahr und gegen die Fremdbetreuung einjähriger Kinder. Es gehe um die Bedürfnisse der Familien und nicht um Ideologien, hielt Abgeordnete Mühlberghuber fest. PRO: Abgeordnete Ursula HAUBNER (B)drängte auf die Lösung der großen bildungs- und schulpolitischen Probleme und wandte sich entschieden gegen parteipolitische und verwaltungsorganisatorische Doppelgleisigkeiten im Bildungssystem; gefragt seien eine radikale Verwaltungsvereinfachung und einheitliche Regeln im Dienstrecht und in der Ausbildung der PädagogInnen. Es müsse Schluss sein mit dem "Kompetenzwirrwarr" zwischen Bund und Ländern. "Je länger wir die Reform hinausschieben, desto mehr verspielen wir die Zukunftschancen unserer Kinder", sagte die Abgeordnete. PRO: Abgeordneter Harald WALSER (G)unterstrich die Bedeutung der Kindergärten als Bildungseinrichtungen, die nicht nur Betreuungsaufgaben haben. Er freue sich über positive Signale von BZÖ, SPÖ und Teilen der ÖVP, sei aber zugleich entsetzt über die Untätigkeit der Regierungsparteien, obwohl klar sei, wie dringend notwendig die zielgerichtete Förderung der Kinder im Vorschulalter sei. Die Grünen verlangen eine qualitative Diskussion über die Kindergartenpädagogik ohne jede Verschulung der Kindergärten. Dazu bedürfe es eines bundeseinheitlichen Rahmengesetzes. Der Fristsetzungsantrag erhielt keine Mehrheit und wurde abgelehnt.http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0989/PK0989.shtml Historische Abfolge des Entschließungsantrages der GRÜNEN betreffend bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung seit dem 21.04.2009598/A(E) (XXIV. GP) Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol,
Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für
Kinderbetreuung Volltext/Dokumente
Kurzfassung
Personen/Organisationen Mag.
Daniela Musiol: Antragsteller / Anfragesteller Geschichte/Parlamentarisches Verfahren
Parlamentskorrespondenz/02/06.2009/Nr. 504 - Der G-Antrag 525/A(E) wurde schließlich von den anderen Fraktionen abgelehnt, der G-Antrag 598/A(E) mit S-V-Mehrheit vertagt.Zur Konkretisierung ihrer Forderungen haben die Grünen zwei
Entschließungsanträge ( 525/A[E]
und 598/A[E])
erarbeitet, die heute mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden. Darin drängen
die Grünen zum einen auf eine Grundsatzkompetenz des Bundes für Kindergärten
und zum anderen auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen kostenlosen
Kindergartenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes. Damit wollen
sie erreichen, dass österreichweit ausreichend Krippen- und Kindergartenplätze
mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten und mit einheitlichen Qualitätsstandards
zur Verfügung stehen. Es könne, so Musiol in der heutigen Sitzung, nicht
angehen, dass es je nach Bundesland enorme Unterschiede bei den Kindergärten
gebe. Einer weitreichenden Verschiebung der Kompetenzen für
Kindergärten von den Ländern zum Bund standen die Koalitionsparteien
allerdings eher skeptisch gegenüber. So meinte Ausschussvorsitzende Ridi Maria Steibl (V),es sei wichtig, dass die Länder ihre Verantwortung
wahrnehmen. Grundlegende Kompetenzänderungen könnten ihrer Auffassung nach nur
im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform durchgeführt werden. Ihr
Fraktionskollege August Wöginger hielt fest, die Bürgermeister seien seiner
Erfahrung nach ohnehin bemüht, gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu finden.
Auch die SPÖ verwies auf die bestehende Kompetenzverteilung. Seitens des BZÖ machte Abgeordnete Martina Schenk (B)in Bezug auf die Kindergartenpflicht darauf aufmerksam, dass
es in Kärnten bereits eine ähnliche Regelung gebe. Um die Finanzierung des
verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahrs auch über das Jahr 2013 hinaus
sicherzustellen, brachte sie einen Entschließungsantrag ein, der bei der
Abstimmung aber lediglich von den Grünen mitunterstützt wurde und damit in der
Minderheit blieb. Ablehnend zur Bund-Länder-Vereinbarung äußerte sich
lediglich die FPÖ. Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F)zeigte sich zwar über die moderate Ausgestaltung des
verpflichtenden Kindergartenjahrs und die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten
erfreut und begrüßte auch den kostenlosen Kindergartenbesuch, eine
Kindergartenpflicht schränkt ihr zufolge die Wahlfreiheit der Eltern aber zu
sehr ein. Das sei nicht das, was sich die FPÖ vorstelle, sagte sie. Sowohl Kitzmüller als auch ihre Fraktionskollegin Carmen
Gartelgruber erachten zudem ein verpflichtendes Vorschuljahr für Kinder mit
Sprachschwierigkeiten für sinnvoller als ein verpflichtendes Kindergartenjahr.
Sie fürchten, dass die KindergartenpädagogInnen mit der Sprachförderung von
Kindern mit Migrationshintergrund überfordert sind. Im Kindergarten solle außerdem
in erster Linie der Erwerb von Sozialkompetenzen im Vordergrund stehen,
argumentierte Gartelgruber. Ihrer Ansicht nach ist ein österreichweiter
Gratiskindergarten Anreiz genug für einen Kindergartenbesuch. Staatssekretärin Christine Marek (V)wies darauf hin, dass sie intensive Verhandlungen mit den Ländern
geführt habe. Kostenlos soll ihrer Darstellung nach die Basisleistung für
einen halbtätigen Kindergartenbesuch sein, für Zusatzleistungen wie einen
geringeren Betreuungsschlüssel oder besondere Angebote wie Englischkurse könnten
weiterhin Elternbeiträge eingehoben werden. Dass die Kindergartenpflicht erst nächstes Jahr wirksam
wird, begründete Marek damit, dass heuer noch nicht für alle Fünfjährigen
ein Betreuungsplatz sichergestellt werden könne. Da der Bund seine Zuschüsse
bereits erstmals im heurigen Herbst überweise, sei es bis zum kommenden Jahr
jedoch möglich, die notwendigen Investitionen zu tätigen. Sollten in den nächsten
Jahren nicht die gesamten Mittel des Bundes für das verpflichtende und
kostenlose Kindergartenjahr benötigt werden, müssten die Länder die frei
werdenden Mittel zwingend für den Ausbau bzw. die Verbesserung der Qualität
von Kinderbetreuungseinrichtungen verwenden. Als "echten Meilenstein" bezeichnete Marek die Übereinkunft
mit den Ländern, einen einheitlichen Bildungsplan für den Kindergarten
festzulegen. Damit würden erstmals Bildungsziele für Kindergartenkinder
verankert, skizzierte sie. Der Bildungsplan wird laut Marek gemeinsam mit den Ländern
erarbeitet, er soll auch Ausbildungsmodule für KindergartenpädagogInnen
enthalten. Was die Kontrolle der Kindergartenpflicht anlangt, werden
laut Marek noch Gespräche mit den Ländern geführt. Sie glaubt allerdings
nicht, dass es hier größere Probleme geben wird, und verwies in diesem
Zusammenhang auf Erfahrungen in Kärnten, wo lediglich für 30 Kinder eine
Ausnahmeregelung beansprucht werde. Überdies hätten neuesten Daten zufolge im
Oktober 2008 österreichweit nur 2.568 Fünfjährige keinen Kindergarten
besucht. Das Gratiskindergartenjahr werde zu einem weiteren "Anschub"
führen. Zu den Anträgen der Grünen merkte Marek an, die bestehende
Kompetenzverteilung könne nicht negiert werden. Für eine massive
Kompetenzverschiebung sieht sie derzeit keine Umsetzungschance. Dass für die sprachliche Förderung von Kindern mit
Sprachdefiziten eine Vorschule besser geeignet wäre als der Kindergarten,
glaubt Marek nicht. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass ein Drittel der
Kinder mit Sprachdefiziten keinen Migrationshintergrund habe. Eine verbindliche Finanzierungszusage des
Bundes für die Kindergartenpflicht über das Jahr 2013 hinaus ist Marek
zufolge aufgrund des Geltungszeitraums des Finanzrahmengesetzes rein rechtlich
nicht möglich. Sie verwies aber auf die dann ohnehin zu führenden
Finanzausgleichsverhandlungen. Historische Abfolge des Entschließungsantrages der SPÖ seit 25.01.2006 Bundes-Verfassungsgesetz und Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz766/A (XXII. GP) Antrag der Abgeordneten Mag. Barbara
Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-Verfassungsgesetz, mit
dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und Bundesgrundsatzgesetz über
die Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz) (Schaffung
einer Bundeskompetenz für die Grundsatzgesetzgebung in Angelegenheiten der Ausübung
öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen Volltext/Dokumente
Kurzfassung
Personen/Organisationen Mag.
Barbara Prammer: Antragsteller / Anfragesteller Geschichte/Parlamentarisches Verfahren
Parlamentskorrespondenz/02/09.05.2006/Nr.
431: Schließlich vertagte der Unterrichtsausschuss aus Zeitgründen einhellig
einen Gesetzesantrag
der SPÖ,
dem zufolge in einem Bundesgesetz Mindestanforderungen für öffentliche Kindergärten
und andere öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt werden sollen.
STELLUNGNAHME DER PLATTFORM EDUCARE ZUR ABLEHNUNG DES FRISTSETZUNGSANTRAGES DURCH DAS PARLAMENTIn der
Parlamentskorrespondenz/01/18.11.2009/Nr. 989 wird unter dem Titel „FPÖ wirft Regierung Versagen in der EU-Politik vor“ berichtet: „Kurze
Debatte über einen Fristsetzungsantrag für einen G-Antrag“. Mit der Ablehnung des Antrages auf Fristsetzung negieren die Abgeordneten die Dringlichkeit der seit Jahren aufgestellten Forderung der KindergartenpädagogInnen und der TrägerInneneinrichtungen nach einem Bundesrahmengesetz, das sicherstellt, dass die Rahmenbedingungen bundesweit vergleichbar sind. „Unsere VertreterInnen“ beweisen damit ein weiteres Mal, dass sie die Bedeutung der Bildung in der Frühen Kindheit noch immer nicht erfasst haben und das trotz Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres. 2010 kommt das bundesweit verpflichtende Kindergartenjahr, für das der Bund einen Bildungsplan zur Verfügung stellt. Die Rahmenbedingungen, die zur Umsetzung dieses bundesweit gültigen Bildungsplanes notwendig sind, bleiben Ländersache. Man stelle sich vor, dass im schulischen Bildungsbereich lediglich ein Lehrplan zur Verfügung steht und alle weiteren Regelungen - wie Anstellungserfordernisse, Besoldung, Klassengröße, Unterrichtszeiten, Ferienregelung, etc. - überließe man den Ländern und Gemeinden. Im elementaren und außerschulischen Bildungsbereich darf jedoch weiterhin länderweise geregelt werden: etwa
Wir fordern die rasche Änderung der verfassungsrechtlichen Kompetenzbestimmungen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen Grundsatzgesetzes. Drastische Bekundungen großer Sorge. „Elementarteilchen im pädagogischen Gefüge – droht eine Atomexplosion der Bildung?!“ überschreibt der Geschäftsführer der Österreichischen Kinderfreunde, Gernot Rammer, seine Überlegungen zur momentanen Situation im (Elementar)-Bildungsbereich. „Kopernikanische Wende in der Elementarpädagogik Österreichs notwendig!“ titelt die Vertreterin der Diakonie Österreichs, Dagmar Petrovitsch, ihr Statement zu derselben Problematik. „Solidarisieren – Demonstrieren. Eine Allianz der Bildung entsteht.“ Ist die Headline der ehemaligen Vorsitzenden des Personalgruppenausschuss L für das pädagogische Personal der Kindergärten und Privatschulen der Stadt Wien, Dr. Brigitte Zielina. Denn dass sich am 21.11. die KindergartenpädagogInnen gemeinsam mit anderen Gruppierungen aus dem Bildungsbereich zu einem österreichweiten Aktionstag in Wien zusammenfinden, kann niemanden ernstlich verwundern: ·
Ein
bundesweiter BildungsRahmenPlan ist zwar verabschiedet – die notwendigen
Rahmenbedingungen für dessen professionelle Umsetzung fehlen jedoch ebenso wie
die unumgängliche breite finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des
Forderungskatalogs von KindergartenpädagogInnen und
Elementarbildungseinrichtungen.
·
Für ganz Österreich
muss ein Entwicklungsplan für das vorschulische Bildungs- und Betreuungswesen
erarbeitet werden zu dem auch die Einführung eines inhaltlich-pädagogischen
Qualitätsmanagements für vorschulische Betreuungseinrichtungen gehört.
·
Die Bewältigung
aller Aufgaben ist nur durch eine Ausbildungsoffensive für KindergartenpädagogInnen
in Form von zusätzlichen Lehrgängen und durch die Einführung innovativer
Zugangsmöglichkeit zur Arbeit in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen möglich. ·
Dass es an
einer adäquaten Bezahlung der KindergartenpädagogInnen mangelt, ist ein
offenes Geheimnis. Änderungen sind nur durch einen „nationalen Kraftakt“ möglich. Wenn im
Nationalrat Banken- und Konjunkturpakete rasch zu beschließen waren – warum
sollte dann ein Bildungspaket scheitern?! Das österreichische
Parlament brüskierte in seiner gestrigen Vorgehensweise alle mit der Bildung
und Betreuung von Kindern im vorschulischen Alter involvierten BürgerInnen:
Eltern, Mütter, Väter ebenso wie pädagogische und nichtpädagogische
Mitarbeiter im Elementarbildungswesen und die TrägerInnen: volles Verständnis
für den "Aufstand" des österreichischen Kindergartenpersonals ist
angebracht. Denn:
Hilferufe sind angesichts der Bedingungen mehr als verständlich! Sie möchten auch Ihre Meinung zur Ablehnung des Entschließungsantrages sagen? Dann
schreiben Sie doch eine Mail – Sie brauchen dazu lediglich die jeweilige
Mailadresse anklicken, Ihren Text formulieren: und Ihre Mail an die/den
Politiker/in zu senden. Mail an Frau Abgeordnete z NR Mag.a Daniela Musiol, GRÜNE Mail an Frau Abgeordnete z NR Gabriel Binder-Maier, SPÖ Mail an Frau Abgeordnete z NR Ridi Maria STEIBL, ÖVP Mail an Frau Abgeordnete z NR Edith MÜHLBERGHUBER, FPÖ Mail an Frau Abgeordnete z NR Ursula HAUBNER, BZÖ Mail an Herrn Abgeordneten Dr. Harald WALSER, GRÜNE Mail an den
Klubvorsitzenden
der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion Mail an den Klubobmann des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei Karlheinz Kopf Mail an den
Klubobmann
des Freiheitlichen Parlamentsklubs Mail an den Klubobmann des Parlamentsklubs des BZÖ Josef Bucher Mail an die
Klubobfrau
des Grünen Klubs im Parlament
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