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Brief zu "Sprachstandsfeststellung" und "Frühe sprachliche Förderung"



Plattform EduCare
                                                                                elementare und außerschulische Bildung
Aus-, Fort- und Weiterbildung
http://www.Plattform-EduCare.org 
Ausbildung@Plattform-EduCare.org
Telefon: +43 (664) 4634580

Betrifft: "Sprachstandsfeststellung" und "Frühe sprachliche Förderung“

 An die Damen und Herren 
     Landeshauptleute
     der Kindergartenreferate der Bundesländer
     der Gemeinden und Städte Österreichs
     der Pädagogischen Hochschulen
     der TrägerInnenorganisationen / Mitglieder der Plattform EduCare 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit wenigen Monaten arbeiten verschiedene Projektgruppen daran, das von der Bundesregierung geplante Vorhaben der Sprachstandsfeststellung und Frühen sprachlichen Förderung vorzubereiten.

In diese Projektgruppen sind Mitglieder der Plattform EduCare maßgeblich miteingebunden.

Die Plattform EduCare ist – soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt - bemüht, Entscheidungsträger/innen, Fortbildungsreferenten/innen und Experten/innen , die mit den Qualifizierungsmaßnahmen zum Bereich der Frühen Sprachförderung im Kindergarten befasst sind, zu vernetzen und somit die partnerschaftliche Behandlung von Fragestellungen zu ermöglichen bzw. zur Entwicklung von Umsetzungsstrategien, die allen Beteiligten gerecht werden, beizutragen.

Sie finden daher in diesem Schreiben sowohl eine 

als auch 

  • Vorschläge für die weitere Vorgangsweise, um trotz der gebotenen Kürze der Vorbereitungszeit möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen.

Die Plattform EduCare steht Ihnen mit ihrem Netzwerk und ihren ExpertInnen für Ihre konkrete Arbeit gerne zur Verfügung: wir laden Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen

Mit freundlichen Grüßen

Plattform EduCare
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Aus-, Fort- und Weiterbildung

 

Zusammenfassung Sprachstandsfeststellung und Frühe sprachliche Förderung

  • Es ist geplant, dass ab dem Schuljahr 2008/09 die derzeitige Praxis der Schuleinschreibung mit Sprachstandsüberprüfung und der Ausgabe von Sprachtickets beendet wird.
  • An deren Stelle soll ein Sprachstandsfeststellungsverfahren, das jeweils im Mai in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durchgeführt wird, rücken.
  • Zum ersten Mal sollte dies im Mai 2008 für jene Kinder, die im Schuljahr 2009/10  schulpflichtig sind, durchgeführt werden.
  • Dabei ist grundsätzlich zwischen zwei Zielgruppen zu differenzieren, für die unterschiedliche Verfahren angewendet werden:

a)      Für jene rund 90 % aller Kinder, die den Kindergarten bereits besuchen, wird die Sprachstandsfeststellung mittels einheitlichem Beobachtungsverfahren über einen Zeitraum von einem Monat im Rahmen der Bildungsarbeit im Kindergarten stattfinden.

b)     Für jene ca. 10% aller Kinder, die zu diesem Zeitpunkt keinen Kindergarten besuchen, ist vorgesehen, die Kinder zu einem „Schnuppertag“ in den Kindergarten einzuladen, um ihre sprachlichen Qualifikationen zu ermitteln.

  • Die Qualifizierungsmaßnahmen für jene Pädagogen/innen, die an den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen und an den Volksschulen für den Bereich „Frühe sprachliche Förderung“ eingesetzt werden, sollen in den dafür angebotenen Lehrgängen an den Pädagogischen Hochschulen stattfinden.
  • Im BMUKK wurden die Eckpunkte für ein bundesweit einheitliches Curriculum als Grundlage für die Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt.
  • Das BMUKK hat das Charlotte Bühler-Institut mit der Erstellung eines nationalen Bildungsplan-Anteiles für die Sprachförderung der 3- bis 6-Jährigen in Übungskinder­gärten beauftragt. Dieser Bildungsplan-Anteil soll Kompetenzen und Rahmenbedingungen für die Sprachbeherrschung (Sprache Deutsch) bei Eintritt in die Volksschule nennen und sich auf das letzte Kindergartenjahr konzentrieren.
  • Das BMUKK verpflichtet sich zur generellen Information der Kindergarten-Verwaltungsbehörden, der Bezirksschulverwaltungsbehörden/ Bildungsdirektionen (für die Volksschullehrer/innen) und der BAKIP (und LSI der BAKIP).
  • Die notwendigen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Maßnahmen sind in der noch in Diskussion befindlichen 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
  • Die Durchführung obliegt den zuständigen Landesbehörden und damit letztendlich den Verantwortlichen der TrägerInnen-Einrichtungen.

Details zu den Qualifizierungsmaßnahmen "Sprachstandsfeststellung" und "Frühe sprachliche Förderung“

Qualifizierungsmaßnahmen an den Pädagogischen Hochschulen

Die Pädagogischen Hochschulen sind seit WS 07/08 gesetzlich verpflichtet Fort- und Weiterbildung für Kindergarten- und Hortpädagogen/innen anzubieten.

Für die „Frühe sprachliche Förderung“ werden im Auftrag des BMUKK

  • für Volksschullehrer/innen,
  • für Kindergartenpädagogen/innen,  
  • für Lehrende an den BAKIP

Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.

Das BMUKK hat in Zusammenarbeit mit den PH-ExpertInnen die Eckpunkte eines bundesweit gültigen Curriculums im Umfang von 6 ECTS festgelegt:

1.      Grundmodul

2.      Zwei "Vertiefungs- bzw. Spezialmodule"

a) "Sprachstandsfeststellung"

b) "Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten".

Es bleibt in der autonomen Entscheidung der Pädagogischen Hochschulen, ob darüber hinaus gehende Angebote zum Thema „Frühe sprachliche Förderung“ oder „Nahtstellenthematik“ angeboten werden. 

"Sprachstandsfeststellung“

Das ZVB (Projektzentrum für Vergleichende Bildungsforschung) hat den Auftrag, die Instrumente zur Sprachstandsfeststellung zu erarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend geschulte Trainer/innen für den Einsatz an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung stehen.

Die Verfahren zur Sprachstandsfeststellung werden bis Dezember abgeschlossen sein.

Nach der Pilotierung und eventuellen Überarbeitung der Instrumente ist vorgesehen, dass am ZVB Multiplikatoren/innen ausgebildet werden, die dann an den Pädagogischen Hochschulen die Fortbildung durchführen

Wo und ab wann soll die Fortbildung angeboten werden?

  • an allen Pädagogischen Hochschulen
  • spätestens ab Sommersemester 2008

Auf Grund der großen Anzahl der zu qualifizierenden Personen werden die pädagogischen Hochschulen voraussichtlich 3 Jahre lang die Qualifizierungsmaßnahmen zum Bereich „Frühe sprachliche Förderung“ anbieten.

Empfehlungen der Plattform EduCare

Die Plattform EduCare empfiehlt folgende Vorgangsweise im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Länderweise Vernetzung aller betroffenen Entscheidungsträger/innen zur partnerschaftlichen Behandlung von Fragestellungen und zur Entwicklung von Umsetzungsstrategien, die allen Beteiligten gerecht werden.
  • Erstellung eines Referentenpools aus dem Elementarbildungs- und aus dem Grundschulbereich.
  • Erarbeitung weiterführender und/oder zusätzlicher Fort- und Weiterbildungsangebote in Form von Hochschullehrgängen mit akademischem Abschluss.

Weiterführende Links

Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen

Positionspapier Aus- und Weiterbildung von KindergartenpädagogInnen

Rückfragen

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