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Plattform EduCare: Wir unterstützen das Bildungsvolksbegehren! Wesentliche Forderung der Plattform EduCare sind darin enthalten."Wir werden das Volksbegehren unterstützen, weil sich wesentliche Forderungen der Plattform EduCare im Antragstext wiederfinden. Für uns ist entscheidend, dass die elementare Bildung aufgewertet und die gemeinsame Ausbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen gefordert wird. Das ist erfüllt.", stellt Heidemarie Lex-Nalis vom Steuerteam der Plattform EduCare zum nun vorliegenden Text des Bildungsvolksbegehrens fest und ergänzt, dass „Vertreter der ElementarpädagogInnen von Anfang an sowohl in die Entscheidungsfindung als auch in die Redaktion des nunmehrigen Antragstextes voll miteingebunden waren“. Jetzt wäre Zeit, das österreichische Bildungssystem endlich zukunftsfähig zu machen. Der bisherige offensichtliche Mangel an Umsetzungswillen zwischen den Betroffenen - Bund, Ländern Gemeinden - hat begrüßenswerte Ansätze an verschiedenen ‚Fronten’ scheitern lassen. Die Plattform EduCare unterstützt daher das überparteiliche "Volksbegehren Bildungsinitiative – Bildung ist Zukunft“ und hofft, dass damit durch Einbeziehung der Eltern und fachlich Betroffenen eine Reformbewegung entsteht, die die verkrusteten Strukturen aufbricht. Wir rufen Eltern, Alleinerziehende, Pädagoginnen und Pädagogen, die interessierte Öffentlichkeit auf, sich am Volksbegehren zu beteiligen – am besten schon von Anfang an. Mindestens 8.032 unterfertigte und bestätigte Unterstützungserklärungen sind notwendig, um die Durchführung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres beantragen zu können. Entsprechende Unterstützungserklärungen können von der Homepage der Volksbegehrensinitiative heruntergeladen werden: diese vorbereitete Unterstützungserklärung wird bei Hauptwohnsitz-Gemeinde vorgelegt und dort die Unterschrift geleistet. Auch eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift wird anerkannt. Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn auf dieser die Gemeinde bestätigt, dass der/die Unterstützungswillige in die Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Gemeinde seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Weitere Informationen für die Abgabe der Unterstützungserklärung werden auf Website der Volksbegehrensintiative http://www.vbbi.at zur Verfügung gestellt.
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