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Gute
Bildungsarbeit im Kindergarten setzt bestmögliche Ausbildung der PädagogInnen
voraus!
Kindergärten:
bundesweite Qualitätsstandards fehlen
Die Ausbildung zur Kindergarten- und Hortpädagogin muss auch in Österreich
auf tertiärer Ebene stattfinden, um den Anschluss Österreichs an europäische
Standards zu erreichen. Das fordert die Personalvertretung der Wiener Kindergärten
gemeinsam mit der Plattform EduCare. Die seit Herbst 2007 bestehenden Pädagogischen
Hochschulen müssen raschest ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und
Fort- und Weiterbildung für Kindergarten- und Hortpädagoginnen anbieten.
Ein einheitliches, bundesweites (!)
Rahmengesetz zur Qualitätssicherung in Kinderbetreuungseinrichtungen muss die
notwendigen Mindeststandards bezüglich Kinderanzahl, Personalerfordernis,
Vorbereitungszeit und Ausstattung der Kindergärten festlegen.
Österreich gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die die Ausbildung
zur Kindergartenpädagogik nicht auf tertiärem Niveau anbieten.
„Akademikerinnen genießen hohes Ansehen in der Gesellschaft. Ihre Arbeit wird
gut entlohnt und von der Gesellschaft als wertvoll angesehen“, so Dr.in
Brigitte Zielina von der Personalvertretung für Wiener Kindergärten, die
auch Mitglied des Steuerteams der Plattform EduCare ist.
ExpertInnen sind sich einig, dass die Entwicklung in den ersten Lebensjahren
entscheidende Weichen für das gesamte weitere Leben stellt. Gerade in die
Ausbildungsphase, in der Kinder am aufnahmefähigsten sind, wird vom Staat aber
am wenigsten investiert. Daher müsse auch in Österreich die Ausbildung endlich
auf akademische Ebene angehoben werden.
„Die Entscheidung für den Beruf der Kindergarten- und Hortpädagogin darf in
keine berufliche Sackgasse führen“ so Zielina.
Die gemeinsame Pädagogische Hochschule für alle pädagogischen Berufe bietet
die Voraussetzungen, im Laufe eines langen Arbeitslebens das Berufsfeld zu
wechseln. Eine Möglichkeit, die für Kindergarten- und Hortpädagoginnen
derzeit nur in sehr geringem Maß besteht.
„Die Pädagogischen Hochschulen müssen
in die Pflicht genommen werden und umgehend Fort- und Weiterbildung für bereits
ausgebildete Kindergarten und Hortpädagoginnen anbieten“ so Inge
Hartmann von der Personalvertretung der Wiener Kindergärten und ebenfalls
Mitglied des Steuerteams der Plattform EduCare.
Die beste Ausbildung - auch wenn sie auf Hochschulebene stattfindet - erspart es
den EntscheidungsträgerInnen aber nicht, die Rahmenbedingungen in den Kindergärten
zu verbessern. „ Ab 20 beginnt der Militarismus“ - so die überspitzte
Aussage von Hartmut Hentig auf die Größe von Schulklassen bezogen - kann auch
auf eine viel zu hohe Kinderanzahl in den Kindergartengruppen Anwendung finden.
Das neue niederösterreichische Kindergartengesetz nennt eine Höchstkinderanzahl
von 25 Kindern pro Kindergruppe
Der Anteil an ausländischen Kindern (mit nicht–österreichischem Pass) liegt
in städtischen Kindergärten in Wien bei rund 23,6 %, wobei der Anteil an
Kindern mit Migrationshintergrund weit höher ist, wie bei der Fachtagung
„miteinander kindergarten“ im Wiener Rathaus berichtet wurde.
Kindergruppen mit erhöhten Ansprüchen in ihrem
Berufsfeld konfrontiert. Die können sie aber nur erfüllen, wenn die
gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Pädagoginnen sind durch die zunehmende individuelle, soziale und kulturelle
Heterogenität in den
„Wir fordern endlich ein Bundesrahmengesetz, das verbindliche Qualitätsstandards
für alle Kindergärten vorschreibt“, so Hartmann.
Unter den bestehenden Bedingungen ist die Qualität der Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern in Gefahr.
Weiterführende Links:
www.plattform-educare.org/bundesrahmengesetz.htm
www.plattform-educare.org/Ausbildung.htm
www.unicef.lu/fr/youth/rights/Convention_de.pdf
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