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Gute Bildungsarbeit im Kindergarten setzt bestmögliche Ausbildung der PädagogInnen voraus!


Kindergärten: bundesweite Qualitätsstandards fehlen

Die Ausbildung zur Kindergarten- und Hortpädagogin muss auch in Österreich auf tertiärer Ebene stattfinden, um den Anschluss Österreichs an europäische Standards zu erreichen. Das fordert die Personalvertretung der Wiener Kindergärten gemeinsam mit der Plattform EduCare. Die seit Herbst 2007 bestehenden Pädagogischen Hochschulen müssen raschest ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und Fort- und Weiterbildung für Kindergarten- und Hortpädagoginnen anbieten.

Ein einheitliches, bundesweites (!) Rahmengesetz zur Qualitätssicherung in Kinderbetreuungseinrichtungen muss die notwendigen Mindeststandards bezüglich Kinderanzahl, Personalerfordernis, Vorbereitungszeit und Ausstattung der Kindergärten festlegen.

Österreich gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die die Ausbildung zur Kindergartenpädagogik nicht auf tertiärem Niveau anbieten.

„Akademikerinnen genießen hohes Ansehen in der Gesellschaft. Ihre Arbeit wird gut entlohnt und von der Gesellschaft als wertvoll angesehen“, so Dr.in Brigitte Zielina von der Personalvertretung für Wiener Kindergärten, die auch Mitglied des Steuerteams der Plattform EduCare ist.
ExpertInnen sind sich einig, dass die Entwicklung in den ersten Lebensjahren entscheidende Weichen für das gesamte weitere Leben stellt. Gerade in die Ausbildungsphase, in der Kinder am aufnahmefähigsten sind, wird vom Staat aber am wenigsten investiert. Daher müsse auch in Österreich die Ausbildung endlich auf akademische Ebene angehoben werden.

„Die Entscheidung für den Beruf der Kindergarten- und Hortpädagogin darf in keine berufliche Sackgasse führen“ so Zielina.

Die gemeinsame Pädagogische Hochschule für alle pädagogischen Berufe bietet die Voraussetzungen, im Laufe eines langen Arbeitslebens das Berufsfeld zu wechseln. Eine Möglichkeit, die für Kindergarten- und Hortpädagoginnen derzeit nur in sehr geringem Maß besteht.

„Die Pädagogischen Hochschulen müssen in die Pflicht genommen werden und umgehend Fort- und Weiterbildung für bereits ausgebildete Kindergarten und Hortpädagoginnen anbieten“ so Inge Hartmann von der Personalvertretung der Wiener Kindergärten und ebenfalls Mitglied des Steuerteams der Plattform EduCare.

Die beste Ausbildung - auch wenn sie auf Hochschulebene stattfindet - erspart es den EntscheidungsträgerInnen aber nicht, die Rahmenbedingungen in den Kindergärten zu verbessern. „ Ab 20 beginnt der Militarismus“ - so die überspitzte Aussage von Hartmut Hentig auf die Größe von Schulklassen bezogen - kann auch auf eine viel zu hohe Kinderanzahl in den Kindergartengruppen Anwendung finden. Das neue niederösterreichische Kindergartengesetz nennt eine Höchstkinderanzahl von 25 Kindern pro Kindergruppe

Der Anteil an ausländischen Kindern (mit nicht–österreichischem Pass) liegt in städtischen Kindergärten in Wien bei rund 23,6 %, wobei der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund weit höher ist, wie bei der Fachtagung „miteinander kindergarten“ im Wiener Rathaus berichtet wurde.

 Kindergruppen mit erhöhten Ansprüchen in ihrem Berufsfeld konfrontiert. Die können sie aber nur erfüllen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Pädagoginnen sind durch die zunehmende individuelle, soziale und kulturelle Heterogenität in den
„Wir fordern endlich ein Bundesrahmengesetz, das verbindliche Qualitätsstandards für alle Kindergärten vorschreibt“, so Hartmann.

Unter den bestehenden Bedingungen ist die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Gefahr.

Weiterführende Links:
www.plattform-educare.org/bundesrahmengesetz.htm
www.plattform-educare.org/Ausbildung.htm
www.unicef.lu/fr/youth/rights/Convention_de.pdf