Auf
der Tagesordnung der Sitzung des Familienausschusses vom Donnerstag, den 15. März
2012, steht unter Punkt 8 die Behandlung des Entschließungsantrages für ein
Bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung.
Bei den Beratungen des besonderen Ausschusses zur Vorberatung des
Volksbegehrens Bildungsinitiative vom 01. März.2012 (Vorschulische
Einrichtungen und Frühpädagogik) bestand breiter Konsens sowohl der Damen
und Herren Abgeordneten als auch der hinzugezogenen ExpertInnen hinsichtlich
der Notwendigkeit, die Kompetenzzersplitterung, welche in Österreich im
Elementarbildungswesen besteht, zu beenden. Der Bund werde daher eine klare
Zuständigkeit in den Bereichen Ausbildung, Qualitätssicherung sowie Dienst-
und Besoldungsrecht brauchen.
Zu diesem Themenbereich besteht breiter gesellschaftlicher Konsens: seitens
der überwiegenden Anzahl der TrägerInnen-Einrichtungen jeglicher Herkunft,
Ideologie, Partei, Konfession, pädagogischer Lehrmeinung und Schule, auch von
Seiten der Berufsvertretungen ebenso wie auch zum Beispiel von Caritas,
Diakonie, Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖGB.
Alle Kinder haben im Sinne
der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen Anspruch auf einen bedürfnisgerechten
Platz in einer elementaren bzw. außerschulischen Bildungseinrichtung. Kinder
mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. Eltern
bzw. Elternteile haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte und für alle
Familien leistbare elementare bzw. außerschulische Bildungseinrichtungen.
Die Gesellschaft teilt mit
den Eltern die Verantwortung für die Kinder und hat demnach solidarisch den
erforderlichen Beitrag für familienergänzende, qualifizierte
Bildungsangebote zu leisten.
Derzeit ist die österreichische Versorgungssituation mit
Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional aber
höchst unterschiedlich – und wird damit einer Chancengleichheit im gesamten
Bundesgebiet nicht gerecht: nur ein bundesweites Gesetz für
Kinderbetreuungseinrichtungen kann einheitliche hohe Standards in der
Kinderbetreuung gewährleisten.
Dieses Gesetz muss unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten
Richtlinien für Öffnungszeiten sowie Standards für Gruppengrößen und
Personalschlüssel enthalten und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für
die ElementarpädagogInnen und das weitere Personal regeln.
Es kann nicht sein, dass Eltern in den verschiedenen Bundesländern
unterschiedliche Betreuungsschlüssel, höchst differierende Öffnungszeiten
und in wesentlichen Punkten moderner Elementarpädagogik gravierende
Auffassungsunterschiede zu Bildung und Betreuung in Kauf nehmen müssen.
Die unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer im
Elementarbildungsbereich erschwert die Umsetzung innovativer
Betreuungsprojekte und die Verbesserung pädagogischer und struktureller
Qualität.
Die in der Plattform EduCare
vertretenen Institutionen und Personen appellieren an die Damen und Herrn
Nationalratsabgeordneten im Familienausschuss, die Grundlagen für ein
Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen
Bildungseinrichtungen den neuesten Erkenntnissen und Gegebenheiten
entsprechend einzufordern und die Bundesregierung, insbesondere den
Bundeskanzler und den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
aufzufordern, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung der
Kompetenzgrundlagen für den vorschulischen Bildungs- und Betreuungsbereich im
Bundes-Verfassungsgesetz bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein
bundesweites Kindergarten und Hortegesetz vorzulegen.