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Kinderrechte in die Verfassung - aber sich für behinderte Kinder
einzusetzen "unwert"?!
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| Raphaela Keller, Plattform EduCare/ÖDKH/BKHW |
Trotz medialer Aussagen und telefonischer Ankündigungen
fehlt nach wie vor eine Stellungnahme der Bundesregierung, warum durch die
Formulierung der entsprechenden 15a-Vereinbarung die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt wurde.
Ein versprochener Arbeitskreis wurde bislang noch immer nicht einberufen.
„Die Regierung hat ein Gesetz über ein verpflichtendes Kindergartenjahr
für alle Fünfjährigen verabschiedet ohne die führenden
Interessenvertretungen mit einzubeziehen. Das Resultat: Kinder mit
Behinderung sind von der Regelung ausgenommen - eine klare Verletzung der
Menschenrechte“, heißt es dazu in einer Protestnote der Lebenshilfe Österreich.
Staatssekretärin Marek und Ministerin Heinisch-Hosek werden nicht müde,
ihre Betroffenheit über die öffentlich geäußerten Bedenken namhafter
Vertreter von Behinderten-, Bildungs- und Jugendvertretungsorganisation
– einschließlich der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - über
die Medien auszurichten und Aktivitäten anzukündigen.
Der Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat die
Bedenken der verschiedensten Organisationen bestätigt und entsprechende
Schritte gefordert.
Niemand aus den Behinderten-, Bildungs- und Jugendvertretungsorganisation,
die sich bislang zu Wort gemeldet haben, bezweifelt, dass die Regelungen
in der §15a-Vereinbarung zur Kindergartenpflicht „gut gemeint“ sind.
Niemand unterstellt den beiden Regierungsmitgliedern und den verhandelnden
Bundesländern Böswilligkeit.
Aber: "Die Zeiten, in denen vordergründig wohlmeinend argumentiert
wurde, dass man Kindern mit Behinderung "das ja nicht antun" müsse
und ihnen "Gutes" tut, indem man Sie aufgrund ihrer Behinderung
vom Bildungssystem ausschließt, sollten eigentlich schon lange der
Vergangenheit angehören", argumentiert dazu Eduard Riha,
Generalsekretär der ÖAR.
Und vermisst wird sehr wohl auch die Darstellung der Realität: ein
Kindergartenplatz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist nun einmal
„teurer“, denn dafür sind höhere Investitionen bei Personal #z.B.
sonderpädagogisch ausgebildete PädagogInnen, mindestens
Doppelbesetzung#, Organisation #z.B. weniger Kinder in der Gruppe, zusätzliches
Fachpersonal, sonderpädagogische ausgebildete Leitung etc.# und Raum
#z.B.: behindertengerecht, spezielle Materialien# notwenig.
Die Kosten für den elementaren Bildungsbereich scheinen offensichtlich
mehr Last als überzeugte bildungs- und gesellschaftspolitische Aufgabe zu
sein.
„Ziel von Frau Staatssekretärin Marek ist die Integration der Kinder
mit Behinderung auf allen Ebenen - so auch im Kindergarten“ heißt es in
einem Brief an den Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband #ÖBSV#
des Büros des Staatssekretariats. „Positiv zu erwähnen ist das klare
Bekenntnis zu einem verpflichtenden Kindergarten für alle 5-Jährigen, so
auch für die Kinder mit Behinderung“, heißt es dazu in einer
Aussendung des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband #ÖBSV#,
der nur zuzustimmen ist.
Nicht aus der Welt geschafft ist aber nach wie vor die Regelung der
Vereinbarung, wonach „Kinder, denen auf Grund einer Behinderung oder aus
medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen
Förderbedarfs“ von der Besuchspflicht ausgenommen sind #Art 4 Abs 2#.
„Sowohl die Vorgangsweise als auch die Formulierung der 15
a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr verletzen die
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen“ präzisiert dazu die
Lebenshilfe Österreich in einer Aussendung. „Es ist nach wie vor nicht
selbstverständlich, dass Kinder mit Behinderung in Österreich in den
Kindergarten gehen können. Und das verpflichtende Kindergartenjahr lässt
keine Verbesserung erwarten" bekräftigt Michael Chalupka, Direktor
der Diakonie Österreich in seiner Stellungnahme.
„Kinder mit Behinderung sollen einen Rechtsanspruch auf einen
integrativen Kindergartenplatz bekommen“ fordert der Katholische
Familienverband Österreichs.
Frau Ministerin Heinisch-Hosek spricht in ihrer Presse-Aussendung zum Tag
der Kinder, dass es ihr als Frauenministerin darum geht, neben
Frauenrechten auch Kinderrechte zu schützen. Gleichzeitig spricht sie
sich für das Recht von Kindern auf einen qualitativ hochwertigen
Kinderbetreuungsplatz aus.
Die Behindertensprecher aller Parlamentsparteien #mit Ausnahme des BZÖ,
das zu diesem Thema sich zu äußern bislang nicht bereit war#, stimmen
darin überein, dass jedes Kind einen adäquaten Kindergartenplatz
vorfinden muss.
„Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
insbesondere deren Prinzipien Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit,
die auch Teil des Bundesrechts und diverserer landesgesetzlicher
Regelungen sind, sind daher für Regelungen wie die vorliegende
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG maßgeblich. Daraus erwächst auch die
Pflicht, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte für alle Menschen
mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern.“
heißt es in der Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses.
Kinderrechte in die Verfassung – insbesondere auch die Rechte
behinderter Kinder: der derzeit noch fehlende Rechtsanspruch auf einen
integrativen Kindergartenbesuch muss ebenso schnell realisiert werden wie
ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kindergärten in ganz Österreich.
„Die Bildungs- und BehindertensprecherInnen der Parteien sollten auf die
Stimmen der NGO’s hören und eine Reparatur des Gesetzes beantragen, um
den diskriminierenden Passus zu entschärfen“ fordert das Institut für
Kinderrechte und Elternbildung, einer Forderung, der sich inhaltlich alle
bisher an die Öffentlichkeit gegangenen Organisationen angeschlossen
haben.
Frau Staatssekretärin Marek und Frau Ministerin Heinisch-Hosek sind
dringend aufgerufen, ihre Ankündigungen ernst zu nehmen, tätig zu werden
und den Arbeitskreis aus Behinderten-, Bildungs- und
Jugendvertretungsorganisation sowie den BehindertensprecherInnen der
Parlamentspartein einzuberufen.
DIESES ANLIEGEN
PERSÖNLICH UNTERSTÜTZEN: Schreiben an Politiker und Interessensvertretungen:
Siehe
auch die Stellungnahmen und Aussendungen:
Integrationsverweigerung
durch die Politik? Verpflichtendes Kindergartenjahr - nicht für Kinder
mit besonderen Bedürfnissen?!
Bezug:
Stellungnahme
Monitoringausschuss Kindergartenjahr
Artikel
UN Konvention
Details
der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig
kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen: è
PDF
Rückfragen
bitte an:
Raphaela
KELLER
Vorsitzende
der BKHW - Berufsgruppe von Kindergarten- und HortpädagogInnen Wiens
Stv. Vorsitzende des ÖDKH - Österreichischer Dachverband der
Berufsgruppen der Kindergarten- und HortpädagogInnen
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