Kinderrechte in die Verfassung - aber sich für behinderte Kinder einzusetzen "unwert"?! 


Raphaela Keller, Plattform EduCare/ÖDKH/BKHW
Raphaela Keller, Plattform EduCare/ÖDKH/BKHW

Trotz medialer Aussagen und telefonischer Ankündigungen fehlt nach wie vor eine Stellungnahme der Bundesregierung, warum durch die Formulierung der entsprechenden 15a-Vereinbarung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt wurde.
Ein versprochener Arbeitskreis wurde bislang noch immer nicht einberufen.


„Die Regierung hat ein Gesetz über ein verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen verabschiedet ohne die führenden Interessenvertretungen mit einzubeziehen. Das Resultat: Kinder mit Behinderung sind von der Regelung ausgenommen - eine klare Verletzung der Menschenrechte“, heißt es dazu in einer Protestnote der Lebenshilfe Österreich.

Staatssekretärin Marek und Ministerin Heinisch-Hosek werden nicht müde, ihre Betroffenheit über die öffentlich geäußerten Bedenken namhafter Vertreter von Behinderten-, Bildungs- und Jugendvertretungsorganisation – einschließlich der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - über die Medien auszurichten und Aktivitäten anzukündigen.

Der Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat die Bedenken der verschiedensten Organisationen bestätigt und entsprechende Schritte gefordert.

Niemand aus den Behinderten-, Bildungs- und Jugendvertretungsorganisation, die sich bislang zu Wort gemeldet haben, bezweifelt, dass die Regelungen in der §15a-Vereinbarung zur Kindergartenpflicht „gut gemeint“ sind.
Niemand unterstellt den beiden Regierungsmitgliedern und den verhandelnden Bundesländern Böswilligkeit.

Aber: "Die Zeiten, in denen vordergründig wohlmeinend argumentiert wurde, dass man Kindern mit Behinderung "das ja nicht antun" müsse und ihnen "Gutes" tut, indem man Sie aufgrund ihrer Behinderung vom Bildungssystem ausschließt, sollten eigentlich schon lange der Vergangenheit angehören", argumentiert dazu Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR.

Und vermisst wird sehr wohl auch die Darstellung der Realität: ein Kindergartenplatz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist nun einmal „teurer“, denn dafür sind höhere Investitionen bei Personal #z.B. sonderpädagogisch ausgebildete PädagogInnen, mindestens Doppelbesetzung#, Organisation #z.B. weniger Kinder in der Gruppe, zusätzliches Fachpersonal, sonderpädagogische ausgebildete Leitung etc.# und Raum #z.B.: behindertengerecht, spezielle Materialien# notwenig.
Die Kosten für den elementaren Bildungsbereich scheinen offensichtlich mehr Last als überzeugte bildungs- und gesellschaftspolitische Aufgabe zu sein.

„Ziel von Frau Staatssekretärin Marek ist die Integration der Kinder mit Behinderung auf allen Ebenen - so auch im Kindergarten“ heißt es in einem Brief an den Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband #ÖBSV# des Büros des Staatssekretariats. „Positiv zu erwähnen ist das klare Bekenntnis zu einem verpflichtenden Kindergarten für alle 5-Jährigen, so auch für die Kinder mit Behinderung“, heißt es dazu in einer Aussendung des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband #ÖBSV#, der nur zuzustimmen ist.
Nicht aus der Welt geschafft ist aber nach wie vor die Regelung der Vereinbarung, wonach „Kinder, denen auf Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs“ von der Besuchspflicht ausgenommen sind #Art 4 Abs 2#. „Sowohl die Vorgangsweise als auch die Formulierung der 15 a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr verletzen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen“ präzisiert dazu die Lebenshilfe Österreich in einer Aussendung. „Es ist nach wie vor nicht selbstverständlich, dass Kinder mit Behinderung in Österreich in den Kindergarten gehen können. Und das verpflichtende Kindergartenjahr lässt keine Verbesserung erwarten" bekräftigt Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich in seiner Stellungnahme.

„Kinder mit Behinderung sollen einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenplatz bekommen“ fordert der Katholische Familienverband Österreichs.

Frau Ministerin Heinisch-Hosek spricht in ihrer Presse-Aussendung zum Tag der Kinder, dass es ihr als Frauenministerin darum geht, neben Frauenrechten auch Kinderrechte zu schützen. Gleichzeitig spricht sie sich für das Recht von Kindern auf einen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplatz aus.

Die Behindertensprecher aller Parlamentsparteien #mit Ausnahme des BZÖ, das zu diesem Thema sich zu äußern bislang nicht bereit war#, stimmen darin überein, dass jedes Kind einen adäquaten Kindergartenplatz vorfinden muss.

„Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere deren Prinzipien Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, die auch Teil des Bundesrechts und diverserer landesgesetzlicher Regelungen sind, sind daher für Regelungen wie die vorliegende Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG maßgeblich. Daraus erwächst auch die Pflicht, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern.“ heißt es in der Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses.

Kinderrechte in die Verfassung – insbesondere auch die Rechte behinderter Kinder: der derzeit noch fehlende Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenbesuch muss ebenso schnell realisiert werden wie ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kindergärten in ganz Österreich.

„Die Bildungs- und BehindertensprecherInnen der Parteien sollten auf die Stimmen der NGO’s hören und eine Reparatur des Gesetzes beantragen, um den diskriminierenden Passus zu entschärfen“ fordert das Institut für Kinderrechte und Elternbildung, einer Forderung, der sich inhaltlich alle bisher an die Öffentlichkeit gegangenen Organisationen angeschlossen haben.

Frau Staatssekretärin Marek und Frau Ministerin Heinisch-Hosek sind dringend aufgerufen, ihre Ankündigungen ernst zu nehmen, tätig zu werden und den Arbeitskreis aus Behinderten-, Bildungs- und Jugendvertretungsorganisation sowie den BehindertensprecherInnen der Parlamentspartein einzuberufen.

 

DIESES ANLIEGEN PERSÖNLICH UNTERSTÜTZEN: Schreiben an Politiker und Interessensvertretungen

 

Siehe auch die Stellungnahmen und Aussendungen:

Integrationsverweigerung durch die Politik? Verpflichtendes Kindergartenjahr - nicht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen?!

Bezug:

Stellungnahme Monitoringausschuss Kindergartenjahr

Artikel UN Konvention

Details der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen: è PDF

Rückfragen bitte an:

Raphaela KELLER

Vorsitzende der BKHW - Berufsgruppe von Kindergarten- und HortpädagogInnen Wiens
Stv. Vorsitzende des ÖDKH - Österreichischer Dachverband der Berufsgruppen der Kindergarten- und HortpädagogInnen
Plattform EduCare, Steuerteam

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Telefon: +43 (699) 19220503

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