EU-Erhebung Early Childhood Education and Care in Europe: tackling social and cultural inequalities attestiert der österreichischen Vorschulbildung deutliche Mängel.  


Die ExpertInnen der Plattform EduCare haben umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation in der Elementarbildung vorgelegt.

Längst überfällige Maßnahmen, für den elementaren Bildungsbereich Österreichs sind bislang nicht umgesetzt worden und scheitern nicht zuletzt am Kompetenz-Wirrwarr.

Die Experten der Plattform EduCare fordern daher:

Das Bundesverfassungsgesetz muss dahingehend verändert werden, dass „Kindergärten und Horte“ nicht mehr alleinige Landessache sind, sondern vielmehr die Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und Landessache ist und alle „außerfamiliären elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ umfassen.

·        Damit wird der gesamte Bereiche der vorschulischen Kinderbildung und -betreuung mit allen Betreuungseinrichtungen - beginnend von den Kinderkrippen über die Kindergärten, Tagesmütter, Kinderhäuser, altersgemischte Gruppen u. a. m. – dezidiert mit eingeschlossen

·        Für diesen Bereich sollte – unter Zugrundelegung der derzeitigen kompetenzrechtlichen Systematik – jedenfalls die Grundsatzgesetzgebung Bundessache sein, damit der Bund einen nationalen Bildungsplan mit Qualitätskriterien für die betroffenen Einrichtungen erstellen kann, der von den Ländern zu vollziehen ist.

·        Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sollen weiterhin bei den Ländern liegen.

Ohne Änderung der konkreten Rahmenbedingungen kann eine Neuordnung der außerfamiliären Bildungs- und Betreuungsarbeit nicht gelingen.

Darüber hinaus sind insbesondere

·        ein Bundesrahmengesetz zu verabschieden, das – allenfalls in Form einer § 15a-Vereinbarung - verbindliche „Mindeststandards“ für ganz Österreich festlegt und einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz beinhaltet;

·        ein einheitlicher Bildungsplan für ganz Österreich zu entwickeln und unter den derzeitigen verfassungsgesetzlichen Gegebenheiten zunächst in einer § 15a-Vereinbarung gemeinsam zwischen Bund und Ländern zu verankern, in den auch die Bildungs-/Betreuungs- und Erziehungsziele von unter 3-Jährigen mit einbezogen werden; und

·        die Ausbildung von Pädagoginnen für den Elementarbereich auf Hochschulniveau gemeinsam mit den anderen pädagogischen Berufen durchzuführen.

Die Plattform EduCare steht dem österreichischen Parlament bzw. den betroffenen Ministerien, den Landtagen und Landesregierungen gerne mit ihren ExpertInnen bei den Vorbereitungen zur Umsetzung zur Verfügung!

Weiterführende Informationen:

Hintergrundinformation:

“Study Early childhood education and care in Europe: tackling social and cultural inequalities” auf der Eurydice website: www.eurydice.org bzw. auf http://eacea.ec.europa.eu/about/eurydice/index_en.htm

Kontaktperson:

Heide Lex-Nalis