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elementare und außerschulische Bildung


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Neuordnung des Bereiches der Elementarbildung


 

Vorschläge zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket für den elementaren und außerschulischen Bildungsbereich


Vorschläge zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket für den elementaren und außerschulischen Bildungsbereich
Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis, Mitglied der Plattform EduCare

(20.07.2007 10:26:16) - Mit praxisnahen Vorschlägen zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket für den elementaren und außerschulischen Bereich (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesmütter, Kindergruppen...) antwortet die Plattform EduCare auf die aktuellen bildungspolitischen Diskussionen rund um ein verpflichtendes elementares Bildungsjahr.

Insbesondere wird ein bundeseinheitlicher Gesetzesentwurf für den elementaren und außerschulischen Bereich sowie ein Positionspapier für die Neuordnung der Ausbildung der Kindergarten- und HortpädagogInnen vorgestellt.

Die Vorschläge für dieses Maßnahmenpaket im Einzelnen

Bundeszuständigkeit

Die zentrale Empfehlung der OECD ist, eine einheitliche Bundeszuständigkeit zu schaffen: der Bund sollte zusätzlich zum Schulwesen die Verantwortung für frühkindliche Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsleistungen übernehmen.

Dem Bundesministerium obliegt eine nationale Planung und Festlegung von Österreich weit einheitlichen Qualitätsstandards, welche durch ein bundeseinheitliches Rahmengesetz gesichert sind.

Auch die quantitative Steuerung von flächendeckenden Bildungs- und Betreuungsangeboten (für Kinder von 1 bis 14 Jahren) hat das Ressort zu leisten.

(Die von der Plattform EduCare ausgearbeiteten 'Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Einrichtungen' siehe www.plattform-educare.org/bundesrahmengesetz.htm)

Finanzierungsinitiativen

Für eine bundesweite Vereinheitlichung der Qualitätsstandards sind zweifellos zusätzliche Mittel erforderlich, die - wie im Schulwesen - von Bund und Ländern erbracht werden müssen. Um das Erreichen dieser wichtigen nationalen Ziele zu gewährleisten, schlägt die Plattform konkret folgende Finanzierungsmaßnahmen vor:

* Anhebung öffentlicher Ausgaben für Bildungseinrichtungen von 0 bis 6 Jahren auf mind. 1 % des BIP. (Derzeit wird 0,5% des BIP in die Kinderbetreuung investiert - Empfehlung der EU: 1,5% des BIP- Schweden investiert 2% des BIP)

* Bereitstellen einer Bildungsmilliarde seitens des Bundes als 10-Jahres-Programm
Bund, Länder und Gemeinden teilen sich nach dem Shared-Burden-Prinzip die Kosten (zum Beispiel durch eine Pro-Kopf/Kind-Förderung durch Bund und Länder).

Allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz

Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes fordert die Plattform die gesetzliche Verankerung des Anspruches eines Kindes auf einen bedürfnisgerechten Bildungsplatz in einer elementaren und außerschulischen Einrichtung. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. (Langfristig empfiehlt die OECD Strategien zu erarbeiten, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Bildungsplatz für Kinder von 3 Jahren stufenweise auf einen allgemeinen Anspruch ab dem Alter von 12 Monaten auszuweiten.)
Siehe dazu die UN-Konvention über die Rechte des Kindes: www.unicef.lu/fr/youth/rights/Convention_de.pdf

Schaffung einer Forschungsinfrastruktur

Um auf dem Gebiet der frühkindlichen und außerschulischen Bildung, Betreuung und Erziehung wissenschaftliche Forschung zu betreiben, fordert die Plattform EduCare

* die finanzielle Sicherstellung bereits bestehender Ressourcen
* die Ausweitung und Vernetzung wissenschaftlicher Einrichtungen sowie
* die Einrichtung einer Datensammlung auf Länder- und Bundesebene.

Kohärente Politik ist nur dann möglich, wenn umfassende Daten über Kinder vorliegen.

Ausbildung von pädagogischen Berufen

Die Ausbildung für alle pädagogischen Berufe hat auf tertiärer Ebene( Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen') zu erfolgen.

Auf eine gemeinsame Basisausbildung bauen Module für die verschiedenen Bildungsspezifisierungen auf

Im Bereich der BHS ( ehemalige BAKIP) wird der sozialpädagogische Schwerpunkt angeboten, stellt jedoch keine Voraussetzung für die Studienberechtigung dar.

(Die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau würde nach Einschätzung der OECD eine gleichberechtigte Beziehung zwischen Kinderbildungseinrichtungen und Schule fördern und dabei den Beschäftigten weiterführende Qualifikationen ermöglichen.)
Siehe dazu das Positionspapier der Plattform EduCare: www.plattform-educare.org/positionspapier_ausbildung.htm

Ähnlich wie die Kohärenz in der Entwicklung von Bildungsmaßnahmen nur gegeben sein kann, wenn umfassende Daten über Kinder vorhanden sind, ist die Quantifizierung der Kosten derartiger Veränderungen in Form von einer Machbarkeitsstudie für die Plattform als erster notwendiger Schritt unumgänglich.

Presse-Information:
Plattform EduCare



Kontakt-Person:
Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis
Mitglied der Plattform EduCare
Telefon: +43-664- 46345809
E-Mail: e-Mail

Web: http://www.Plattform-EduCare.org