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Neuordnung des Bereiches der Elementarbildung
Vorschläge zu
einem umfangreichen Maßnahmenpaket für den elementaren und außerschulischen
Bildungsbereich
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| Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis, Mitglied der Plattform
EduCare |
(20.07.2007 10:26:16) - Mit praxisnahen Vorschlägen zu
einem umfangreichen Maßnahmenpaket für den elementaren und außerschulischen
Bereich (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesmütter, Kindergruppen...) antwortet
die Plattform EduCare auf die aktuellen bildungspolitischen Diskussionen rund um
ein verpflichtendes elementares Bildungsjahr.
Insbesondere wird ein bundeseinheitlicher Gesetzesentwurf für den elementaren
und außerschulischen Bereich sowie ein Positionspapier für die Neuordnung der
Ausbildung der Kindergarten- und HortpädagogInnen vorgestellt.
Die Vorschläge für dieses Maßnahmenpaket im Einzelnen
Bundeszuständigkeit
Die zentrale Empfehlung der OECD ist, eine einheitliche Bundeszuständigkeit zu
schaffen: der Bund sollte zusätzlich zum Schulwesen die Verantwortung für frühkindliche
Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsleistungen übernehmen.
Dem Bundesministerium obliegt eine nationale Planung und Festlegung von Österreich
weit einheitlichen Qualitätsstandards, welche durch ein bundeseinheitliches
Rahmengesetz gesichert sind.
Auch die quantitative Steuerung von flächendeckenden Bildungs- und
Betreuungsangeboten (für Kinder von 1 bis 14 Jahren) hat das Ressort zu
leisten.
(Die von der Plattform EduCare ausgearbeiteten 'Grundlagen für ein
Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen
Einrichtungen' siehe www.plattform-educare.org/bundesrahmengesetz.htm)
Finanzierungsinitiativen
Für eine bundesweite Vereinheitlichung der Qualitätsstandards sind zweifellos
zusätzliche Mittel erforderlich, die - wie im Schulwesen - von Bund und Ländern
erbracht werden müssen. Um das Erreichen dieser wichtigen nationalen Ziele zu
gewährleisten, schlägt die Plattform konkret folgende Finanzierungsmaßnahmen
vor:
* Anhebung öffentlicher Ausgaben für Bildungseinrichtungen von 0 bis 6 Jahren
auf mind. 1 % des BIP. (Derzeit wird 0,5% des BIP in die Kinderbetreuung
investiert - Empfehlung der EU: 1,5% des BIP- Schweden investiert 2% des BIP)
* Bereitstellen einer Bildungsmilliarde seitens des Bundes als
10-Jahres-Programm
Bund, Länder und Gemeinden teilen sich nach dem Shared-Burden-Prinzip die
Kosten (zum Beispiel durch eine Pro-Kopf/Kind-Förderung durch Bund und Länder).
Allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz
Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes fordert die Plattform die
gesetzliche Verankerung des Anspruches eines Kindes auf einen bedürfnisgerechten
Bildungsplatz in einer elementaren und außerschulischen Einrichtung. Kinder mit
besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. (Langfristig
empfiehlt die OECD Strategien zu erarbeiten, um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungs- und Bildungsplatz für Kinder von 3 Jahren stufenweise auf einen
allgemeinen Anspruch ab dem Alter von 12 Monaten auszuweiten.)
Siehe dazu die UN-Konvention über die Rechte des Kindes: www.unicef.lu/fr/youth/rights/Convention_de.pdf
Schaffung einer Forschungsinfrastruktur
Um auf dem Gebiet der frühkindlichen und außerschulischen Bildung, Betreuung
und Erziehung wissenschaftliche Forschung zu betreiben, fordert die Plattform
EduCare
* die finanzielle Sicherstellung bereits bestehender Ressourcen
* die Ausweitung und Vernetzung wissenschaftlicher Einrichtungen sowie
* die Einrichtung einer Datensammlung auf Länder- und Bundesebene.
Kohärente Politik ist nur dann möglich, wenn umfassende Daten über Kinder
vorliegen.
Ausbildung von pädagogischen Berufen
Die Ausbildung für alle pädagogischen Berufe hat auf tertiärer Ebene(
Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen') zu erfolgen.
Auf eine gemeinsame Basisausbildung bauen Module für die verschiedenen
Bildungsspezifisierungen auf
Im Bereich der BHS ( ehemalige BAKIP) wird der sozialpädagogische Schwerpunkt
angeboten, stellt jedoch keine Voraussetzung für die Studienberechtigung dar.
(Die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau würde nach Einschätzung der
OECD eine gleichberechtigte Beziehung zwischen Kinderbildungseinrichtungen und
Schule fördern und dabei den Beschäftigten weiterführende Qualifikationen ermöglichen.)
Siehe dazu das Positionspapier der Plattform EduCare: www.plattform-educare.org/positionspapier_ausbildung.htm
Ähnlich wie die Kohärenz in der Entwicklung von Bildungsmaßnahmen nur gegeben
sein kann, wenn umfassende Daten über Kinder vorhanden sind, ist die
Quantifizierung der Kosten derartiger Veränderungen in Form von einer
Machbarkeitsstudie für die Plattform als erster notwendiger Schritt unumgänglich.
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Presse-Information:
Plattform EduCare
Kontakt-Person:
Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis
Mitglied der Plattform EduCare
Telefon: +43-664- 46345809
E-Mail: e-Mail
Web: http://www.Plattform-EduCare.org
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