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Geplantes Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte in die Österreichische Bundsverfassung ist keine adäquate Umsetzung der UN-KinderrechtskonventionDie Plattform EduCare begrüßt es ausdrücklich, dass nach vielen Jahren politischer Absichtserklärungen die Regierung bzw. die Parteien eine Verbesserung des rechtlichen Status der Konvention in Angriff genommen haben. Wir bedauern aber gleichzeitig und sind sehr enttäuscht, dass dieses Vorhaben offensichtlich in der vorliegenden Fassung unzureichend - weil unvollständig und sachlich teilweise in nicht nachvollziehbarer Weise - vorgenommen werden soll. Der vorliegende Entwurf greift nur einzelne Kinderrechte heraus, lässt andere unberücksichtigt – so findet sich insbesonder keine Verankerung der Bildung als Kinderrecht – und es fehlen besondere Verfahrensgarantien zur Sicherstellung etwa einer kindgerechten Verfahrensausgestaltung zur Unterstützung der Geltendmachung der Kinderrechte. Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zu Kindeswohl und Kinderpartizipation werden unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt – was angesichts der Erfahrungen bei der Abschiebung von Minderjährigen aus Österreich besonders betroffen macht. Und das, obwohl SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ im Petitionsausschuss anlässlich der Anhörung zum Thema "Kinder in Schubhaft" die Anliegen der Petition ausdrücklich unterstützten. Ein Hinweis darauf, dass mit dem Begriff „Kinder“ nicht nur bis 7-Jährige, sondern die Personengruppe bis unter 18 Jahre verstanden wird, fehlt. Im Kontext Kinder mit Behinderung wäre wohl auch ein Verweis etwa auf die von Österreich ratifizierte Behindertenrechtskonvention angebracht gewesen wäre Den vorliegenden Entwurf kann die Plattform EduCare so jedenfalls zusammenfassend nicht als adäquate verfassungsrechtliche Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich betrachten. Wir rufen daher auch unsere Mitglieder, Sympathisanten und MultiplikatorInnen dringend auf, die Damen und Herren Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat mit einer E-Mail auf die Bedenken und Sorgen aufmerksam zu machen und stellen hiefür Adressen und Muster auf der Homepage der Plattform EduCare zur Verfügung:
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