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Berufsbild der ElementarpädagogInnen In Österreich gibt es derzeit kein einheitliches Berufsbild für ElementarpädagogInnen (KindergartenpädagogInnen, SonderkindergartenpädagogInnen, Tageseltern/-mütter/-väter u. s. w.) bzw. MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der elementaren Kinderbetreuung und -erziehung. Die neun Landesgesetze, die das Elementarbildungswesen jeweils unterschiedlich regeln - und damit die TrägerInnen-Einrichtungen -, scheinen davon auszugehen, dass AbsolventInnen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) - zumindest für die KindergartenpädagogIn - den beruflichen Anforderungen entsprechen und ihre pädagogische Arbeit laut Bildungsplan für die BAKIP's leisten. Siehe dazu die einzelnen Punkte:
Bildungsziel der Bildungsanstalten für KindergartenpädagogInnen (BAKIP) Unter "allgemeine Bildungsziele" ist dort für die BAKIPS festgehalten, dass sie "jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln" haben, "die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind“. Darüber hinaus sind an Persönlichkeitsmerkmalen und Kompetenzen für ElementarpädagogInnen angeführt: Persönlichkeitsmerkmale: - Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems), - Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes, - Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit, - Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation, - Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität, - Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und - Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen. Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen: - Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz, - Sprachkompetenz, - soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit, - kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit), - Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und - kreative Kompetenz. Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse: - Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen, - Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken, - umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“, - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung), - Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten, - besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie - Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).
Berufsdefinitionen des Arbeitsmarktservices Laut Berufslexikon des Österreichischen Arbeitsmarktservices ("Arbeitsamt") bzw. des AMS-Berufsqualifikationsbarometers erfordert der Beruf der "Kindergärtnerin" (Synonyme: Dipl. KindergärtnerIn, Dipl. Kindergartenpädagoge, Dipl. Kindergartenpädagogin, DiplomkindergärtnerIn, Elementarpädagoge, Elementarpädagogin, Kindergartenpädagoge, Kindergartenpädagogin, Kindergartentante, Kindergartenonkel) nachfolgende Qualifikationen:Fachqualifikationen
Überfachliche Qualifikationen
Spezialisierungen und verwandte Berufsbezeichnungen
Zuordnung in der AMS-Berufssystematik
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gibt es
ein Curriculum
für Ausbildungslehrgänge zur Tagesmutter/zum Tagesvater. Die gesetzliche
Regelungen für die Ausübung des Berufes der Tagesmutter, des Tagesvaters bzw.
der Tagesfamilie ist jedoch auch hier in neun verschiedenen Landesgesetzen
festgeschrieben. a) Personale Kompetenz: Glaubwürdigkeit und Authentizität ausstrahlen, Belast-barkeit, Flexibilität, kommunikative Fähigkeiten b) Fachliche Kompetenz: - Abschluss einer Tagesmütter/-väterausbildung - regelmäßige Fortbildung - Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 3 Jahren - Schulung zur Praktikumstagesmutter/-vater von mindestens 4 Unterrichtseinheiten. c) Soziale Kompetenz: Empathie, Toleranz und Respekt im Umgang mit auszubildender Person, Konfliktsituationen richtig analysieren, eigenverantwortliche und reflektierende Beobachtung der eigenen Arbeit
BIFIE / Nationaler Bildungsbericht 2009 Zum Thema „Elementarbildung und Schuleintritt als Grundlagen für das lebensbegleitende Lernen“ wurde von Seiten des BIFIE ein Beitrag für den Nationalen Bildungsbericht 2009 erstellt. Die Arbeit am Berichtsbeitrag wurde auch dazu genützt, die Expertise der Autorinnen und Autoren zum Thema Elementarbildung zu stärken, da der Elementarbereich (Krippen, Kindergärten, altersübergreifende Betreuungseinrichtungen, Tageseltern) auch in Österreich zunehmend nicht mehr nur unter dem Aspekt der Betreuung, sondern verstärkt auch unter dem Aspekt der Bildung diskutiert wird. Der Beitrag zum Nationalen Bildungsbericht Österreich 2009 geht von der Familie als in der Regel ersten und wichtigsten Ort der Bildung für das Kind aus. Daran anschließend werden die Themenbereiche Tageseltern, Kinderkrippe, Kindergarten und altersgemischte Einrichtungen sowie der Grundschule in ihrer Funktion als „Eingangstor“ in das formale Bildungssystem dargestellt. In den einzelnen Abschnitten werden jeweils die Forschungslage berichtet und die Situation in Österreich anhand rechtlicher Grundlagen, Zielsetzungen und Angebote sowie statistischer Daten beschrieben werden. Daraus leiten sich Desiderata auf bildungswissenschaftlicher und bildungspolitischer Ebene ab, wobei die Entwicklungsoptionen unter dem Gesichtspunkt einer Ermöglichung optimaler Bildungsprozesse für das Kind diskutiert werden. Siehe in diesem Bericht unter anderem: "Die Ausbildung für Kindergartenpädagog/inn/en ist fünfjährig, auf der Sekundarstufe II angesiedelt und schließt erst seit 1990 mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Die OECD (2006b: 68, 70) sieht diese Ausbildung angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch den raschen Wandel familiärer Gegebenheiten und der damit verbundenen neuen Anforderungen an Pädagog/inn/en als nicht ausreichend und empfiehlt ein universitär anrechenbares Qualifikationsprofil mit einem koordinierten Modulsystem von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Auch nationale Expert/inn/engremien (z. B. Haider et al. 2005: 71–72) sehen in der akademischen Ausbildung von Kindergartenpädagog/inn/en ein wichtiges Ziel, um im Bereich FBBE international den Anschluss nicht zu verlieren (vgl. Beitrag Mayr/Neuweg in diesem Band). Ein verändertes Ausbildungskonzept sollte neben dem Upgrading einen neuen Typ pädagogischer Fachkräfte hervorbringen, der für die Entwicklungsbegleitung und Bildungsprozesse von der Geburt bis zum Schuleintritt qualifiziert ist. Des Weiteren soll die Ausbildung zur Kindergartenhelferin in die Reformdiskussion einbezogen werden, wobei das steirische Modell als Referenz dienen kann." Siehe Details unter: http://www.bifie.at/buch/773/1-0
Laut Rechtsdatenabfrage ris bestehen unter dem Titel "KindergartenpädagogIn" diese Rechtsvorschriften.
STADT WIEN Die für die Kindergärten der Stadt Wien zuständige Magistratsabteilung definiert Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Hortpädagoginnen/Hortpädagogen, Sonderhortpädagoginnen/Sonderhortpädagogen bei der Stadt Wien wie folgt: Anstellungserfordernisse Abgeschlossene Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kinderpädagogen, zur Hortpädagogin oder zum Hortpädagogen beziehungsweise Zusatz der Sonder(Hort-)Pädagogik Fachliche Anforderungen
Persönliche Anforderungen
Aufgabenbereich
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