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Besoldungsrecht und Lohntarife im elementaren Bildungs- und Betreuungswesen

Die Besoldung bzw. Entlohnung der Bediensteten/Angestellten im elementaren Bildungs- und Betreuungswesen Österreichs sind aufgrund der Zuständigkeiten in den einzelnen Dienst- und Besoldungsrechten der Länder geregelt.

Für Angestellte in Privatkindergärten, -krippen- und -horten gilt seit 1. 1. 2009 unter genau definierten Voraussetzungen der vom Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit festgelegte Mindestlohntarif bzw. BAGS.

Eine Übersicht der aufgrund der föderalen Verfassung Österreichs bestehenden Gehaltsunterschiede finden Sie hier.

Siehe auch weitere

RECHTSNORMEN ZUM ELEMENTARBILDUNGSWESEN

 

 

Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer

 

BUNDESLAND

FUNDSTELLE

Burgenland Siehe: Lohntarife für das Bundesland Burgenland
Kärnten

Siehe: Lohntarife für das Bundesland Kärnten

Niederösterreich Siehe: Lohntarife für das Bundesland Niederösterreich
Oberösterreich

Siehe: Lohntarife für das Bundesland Oberösterreich

Salzburg Siehe: Lohntarife für das Bundesland Salzburg
Steiermark Siehe: Lohntarife für das Bundesland Steiermark
Tirol Siehe: Lohntarife für das Bundesland Tirol
Vorarlberg Siehe: Lohntarife für das Bundesland Vorarlberg

Siehe auch: Richtlinien

Wien Siehe: Lohntarife für das Bundesland Wien
 

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