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Die Besoldung bzw. Entlohnung der
Bediensteten/Angestellten im elementaren Bildungs- und Betreuungswesen
Österreichs sind aufgrund der Zuständigkeiten in den einzelnen Dienst-
und Besoldungsrechten der Länder geregelt.
Für Angestellte in Privatkindergärten, -krippen- und
-horten gilt seit 1. 1. 2009 unter genau definierten Voraussetzungen der
vom Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
festgelegte Mindestlohntarif
bzw. BAGS.
Eine Übersicht der aufgrund der föderalen
Verfassung Österreichs bestehenden Gehaltsunterschiede finden Sie hier.
Siehe auch weitere
RECHTSNORMEN ZUM
ELEMENTARBILDUNGSWESEN
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