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Besoldungsrecht und Lohntarife im elementaren Bildungs- und Betreuungswesen

Die Besoldung bzw. Entlohnung der Bediensteten/Angestellten im elementaren Bildungs- und Betreuungswesen Österreichs sind aufgrund der Zuständigkeiten in den einzelnen Dienst- und Besoldungsrechten der Länder geregelt.

Für Angestellte in Privatkindergärten, -krippen- und -horten gilt seit 1. 1. 2009 unter genau definierten Voraussetzungen der vom Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit festgelegte Mindestlohntarif bzw. BAGS.

Eine Übersicht der aufgrund der föderalen Verfassung Österreichs bestehenden Gehaltsunterschiede finden Sie hier.

Siehe auch weitere

RECHTSNORMEN ZUM ELEMENTARBILDUNGSWESEN

 

 

BUNDESLAND

FUNDSTELLE

Burgenland

Lohntarife für das Bundesland Burgenland

Kärnten

Lohntarife für das Bundesland Kärnten

Niederösterreich

Lohntarife für das Bundesland Niederösterreich

Oberösterreich

Lohntarife für das Bundesland Oberösterreich

Salzburg

Lohntarife für das Bundesland Salzburg

Steiermark

Lohntarife für das Bundesland Steiermark

Tirol

Lohntarife für das Bundesland Tirol

Vorarlberg

Lohntarife für das Bundesland Vorarlberg

Richtlinien

Wien

Gehaltsansätze für das Bundesland Wien