Zuständigkeit für Kindergärten und Horte im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aber nach dem „shared-burden-prinzip"
(Bund, Länder und Gemeinden teilen sich nach dem die Kosten (zum
Beispiel durch eine Pro-Kopf/Kind-Förderung durch den Bund)
Einführung einer sozialen Staffelung der Kosten von
Kindergärten und Horteinrichtungen für Eltern in allen Bundesländern unter Berücksichtung regionaler Gehalts-/ Preisunterschiede
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Quantifizierung der Kosten derartiger Veränderungen